Energiepreise gültig ab 01.04.2026 für Kunden in Vorarlberg (ausgenommen Kleinwalsertal) bis max. 100.000 kWh Jahresverbrauch (Niederspannungsnetz NE7). Diese werden entsprechend Punkt 11 der Allgemeinen Stromlieferbedingungen nach Maßgabe des gesetzlichen Preisänderungsrechts § 21 ElWG angepasst. Preise inkl. 20 % USt. sind kaufmännisch gerundet. Für begünstigte Haushalte gilt ein gestützter Preis gemäß § 36 ff. ElWG. Die Netz- und Messentgelte des Netzbetreibers sowie gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge, die im Zusammenhang mit dem Strombezug oder dem Netzbetrieb stehen, sind im Energiepreis nicht eingeschlossen und werden in der vom Gesetz vorgesehenen Höhe zusätzlich in der Stromrechnung der illwerke vkw in Rechnung gestellt. Änderungen solcher Entgelte und Zuschläge aufgrund gesetzlicher Vorgaben gelten ab dem Zeitpunkt und in der Höhe, in der sie gesetzlich festgelegt werden.
1 Wichtiger Hinweis zum reduzierten Sommertarif: Falls für die Abrechnung des reduzierten Sommerpreises Viertelstundenenergiewerte erforderlich sind, werden diese ausgelesen und verwendet. Hierfür muss ein funktionstüchtiger intelligenter Stromzähler (Smart Meter) oder Lastgangzähler (RLM) installiert sein. Widerruft der Kunde die Viertelstundenauslesung und -übermittlung gem. §54 ElWG oder ist die Abrechnung aufgrund fehlender Messwerte nicht möglich, wird der Gesamtverbrauch zum Normaltarif abgerechnet.