Gemeinschaftsstrom aus Sonnenenergie

Beziehen Sie als Wohnungseigentümer:in, Mieter:in oder Firma günstige erneuerbare Energie vom eigenen Dach – für alle Bewohner:innen.

Ihre Vorteile mit vkw Gemeinschaftsstrom

  • Dauerhafter Kostenvorteil

    Strom aus Photovoltaik senkt die Energiekosten für alle Bewohner:innen.

  • Aufwertung der Immobilie

    Eine PV-Anlage auf dem Dach wertet das Gebäude auf und ist ein Imagegewinn für den Bauträger:innen.

Das leistet vkw für Sie

Wir planen, finanzieren und errichten die Photovoltaik-Anlage – sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Alle Bewohner:innen können PV-Strom vom eigenen Dach beziehen und von den günstigen Konditionen profitieren. Betrieb, Abrechnung und Wartung erfolgen durch uns.

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Voraussetzungen für die Umsetzung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage:

  • Eine erste Abstimmung in der Hausgemeinschaft ist erfolgt und alle Parteien stehen hinter der Idee.
  • Die Dachfläche ist groß genug für mindestens 20 kWp (ca. 200 m²).
  • Die Anlage umfasst mindestens 10 Einheiten bzw. Zählpunkte.
  • Die Lebenserwartung des Dachs übersteigt 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Errichtung der PV-Anlage.

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Häufige Fragen

Durch die kleine Ökostromnovelle aus dem Juni 2017 können sich erstmals Bewohner:innen einer Wohnanlage, aber auch Gewerbetreibende zusammenschließen und eine Photovoltaikanlage gemeinsam nutzen. Damit besteht nun die Möglichkeit, den produzierten Strom der Anlage vor Ort untereinander zu handeln, zu speichern und zu verbrauchen.
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Teilnehmer:innen können Mieter:innen, Wohnungseigentümer:innen oder auch Gewerbetreibende in einem Objekt mit gemeinschaftlicher Erzeugungsanlage sein.
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Grundsätzlich ist eine Realisierung gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen in den meisten Wohnobjekten möglich. Für eine wirtschaftliche Darstellung sind ein Mindeststrombedarf, das Nutzer:innenverhalten sowie geeignete Dachflächen ausschlaggebend. Diese Faktoren variieren von Objekt zu Objekt.
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Teilnehmende können direkt vom Gemeinschaftsstrom profitieren und sich selbst mit Energie versorgen. Damit wird das Stromnetz weniger stark belastet und durch die dezentrale Energieerzeugung kann ein Beitrag zur Energieautonomie 2050 geleistet werden. Mit dem Gemeinschaftsstrom der PV-Anlage kann günstigerer Strom als aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Immobilien mit gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen sind attraktiver auf dem Wohnungsmarkt und steigern den Wert des Objektes.
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Bestehende Anlagen können genauso wie Neuanlagen als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage angemeldet werden. Dabei sind jedoch ggf. technische Umrüstungen nötig, ein Betreiber muss gefunden werden, der sich dem Vertragswesen widmet und den Teilnehmer:innen sowie dem Netzbetreiber als Ansprechpartner dient. Alle Voraussetzungen finden Sie im folgenden Punkt.
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Die Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage sind:
  • Bestimmung und Nennung eines Betreibers gegenüber dem Netzbetreiber  
  • Vertragliche Vereinbarung über den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (z. B. Aufteilung des erzeugten Stroms dynamisch/statisch) und Weitergabe der Information an den zuständigen Netzbetreiber  
  • Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an die Hauptleitung im Gebäude der teilnehmenden Berechtigten  
  • Beteiligung von zwei oder mehr Parteien am Betrieb der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage  
  • Intelligente Messgeräte (Smart Meter) je Zählpunkt (Erzeugungsanlage und alle teilnehmenden Berechtigten) kommen für die Messung der Energieerzeugung und des Verbrauchs zum Einsatz. Diese Smart Meter können kostenlos beim Netzbetreiber angefordert werden.  
  • Gültiger Netzzugangsvertrag und Zusatzvereinbarung über die Beteiligung aller teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage. Jede:r Teilnehmer:in muss sich beim Netzbetreiber online registrieren, um den Anmeldeprozess abschließen zu können.  
  • Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte (Onlineportal Netzbetreiber)  
  • vertragliche Vereinbarung von Überschusseinspeisung, z. B. bei vkw-PV-Einspeisetarif  
  • vertragliche Vereinbarung zwischen den PV-Anlagen-Eigentümern, z. B. hinsichtlich PV-Besitzanteilen, hausinternem PV-Stromtarif ...  
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Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht, wobei eine Nicht-Teilnahme meist einen wirtschaftlichen Nachteil mit sich bringt, da kein günstiger Gemeinschaftsstrom bezogen werden kann.
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Es gibt aktuell keine eigene PV-Förderung für Gemeinschaftsanlagen, aber es gibt wie für alle PV-Anlagen die EAG-Investitionszuschüsse, die je nach Anlagengröße im Bereich von € 200 – 285,- pro kWp liegt. 

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Der Netzbetreiber ist für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage, den Netzzugang der Teilnehmer:innen, die Installation der intelligenten Messgeräte sowie die Messung und Bilanzierung der Viertelstunden-Messwerte zuständig.  

Die Vorarlberger Energienetze GmbH stellt auf ihrer Website Informationen und Dokumente zum Download zur Verfügung, um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage anzumelden und umzusetzen. Zur Website gelangen Sie hier.

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