Privat

Rund um Ihre Abrechnung

Sie haben Fragen zu Strom- oder Erdgasrechnung?
Sie haben eine unerwartete Nachzahlung erhalten?
Sie möchten die unterschiedlichsten Fachbegriffe verstehen?

Dann sind Sie hier genau richtig. Wir helfen Ihnen, die Rechnung zu verstehen und geben wichtige und wertvolle Tipps.

Rechnungserklärung Strom

öffnen

Rechnungserklärung Erdgas

öffnen

Unsere Service-Funktionen

Teilbeträge anpassen

Teilbeträge

Passen Sie die monatlichen Teilbeträge an Ihre persönlichen Bedürfnisse an.

Bankverbindung ändern (Strom/Erdgas)

Bankverbindung

Schnell und einfach bestehende Bankverbindung ändern oder von Zahlschein auf Lastschrift umsteigen.

Sie benötigen mehr Service-Funktionen?

Zählerstand melden, Rechnungsempfänger ändern und vieles mehr - alles in unseren Self-Service-Funktionen zu finden.

Häufige Fragen

Auf der Abrechnung werden für den Abrechnungszeitraum die Stromkosten verrechnet, die aufgrund des Energieverbrauchs angefallen sind. Die Stromkosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen: den durch den Energielieferanten verrechneten Energiepreis, den vom regionalen Netzbetreiber verrechneten Netzkosten sowie den gesetzlichen Steuern und Abgaben.
Die Summe der Kosten aus Energie, Netz sowie Steuern und Abgaben ergibt den sogenannten Abrechnungsbetrag bzw. Gesamtbetrag. Diesem werden bezahlte Teilbeträge gegenübergestellt und es wird der Differenzbetrag ermittelt. Übersteigt dieser Betrag die Summe der monatlich bezahlten Teilbeträge ergibt sich eine Nachzahlung. Anderenfalls erhalten Sie eine Gutschrift. 
Nachzahlungen können durch Fehler bei der Ablesung, zusätzliche Elektrogeräte oder zusätzliche Bewohner und auch durch ineffiziente oder defekte Elektrogeräte entstehen. 

Sollten Sie Änderungen Ihres Verbrauchs erwarten, so teilen Sie uns dies mit und wir können Teilbetragszahlungen erhöhen, um einer Nachzahlung entgegenwirken zu können. Vergleichen Sie den Zählerstand am Gerät mit Ihrer Abrechnung. Bemerken Sie Abweichungen so kommen Sie auf uns zu. 
 
Um Mahnkosten zu vermeiden, sollten Rechnungen bis zum Fälligkeitsdatum beglichen werden. Können wir keinen Zahlungseingang verbuchen erhalten sie 7 Tage nach Fälligkeit eine kostenlose Zahlungserinnerung. Wird auf die Zahlungserinnerung hin der Rechnungsbetrag nicht beglichen versenden wir Mahnungen: 1. Mahnung (ab 14 Tage nach Fälligkeit), 2. Mahnung (ab 14 Tage nach der 1. Mahnung) und die 3. Mahnung (per Einschreiben, ab 14 Tage nach 2.Mahnung).