Änderung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung passen wir die Allgemeinen Stromlieferbedingungen (ASLB) an.

Familie sitzt auf Couch in Wohnzimmer

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Gesetzgeber hat in § 21 Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) neue Regelungen für die Änderung von Strompreisen und der Geschäftsbedingungen getroffen. Diese Vorgaben wurden in die ASLB übernommen (Punkt 11. und 17.)
  • Die Bestimmungen zur Ratenzahlung wurden gemäß § 28 ElWG aktualisiert (Punkt 6.8)
  • Für Neuabschlüsse von Verträgen gilt die elektronische Kommunikation gemäß § 18 ElWG als vereinbart, wobei diese jederzeit von Kunden widerrufen werden kann (Punkt 2.7)
  • Die Bestimmungen zur Auslesung und Verwendung von Viertelstundenergiewerten wurden gemäß § 54 ElWG aktualisiert (Punkt 14.)
  • Weiters wurden Aktualisierungen sowie transparenzerhöhende Anpassungen vorgenommen.

Häufige Fragen

Wenn Sie mit den Änderungen der ASLB nicht einverstanden sind, können Sie den Vertrag innerhalb von vier Wochen, nachdem Ihnen dieses Schreiben zugestellt wurde, jedenfalls kostenlos kündigen. Um das Kündigungsrecht auszuüben, müssen Sie gegenüber der illwerke vkw AG – z.B. per Schreiben an 6900 Bregenz, Weidachstraße 6, per Telefon unter: +43 5574 9000 oder per Email an: kundenservice@vkw.at – mittels einer eindeutigen Erklärung den Vertrag kündigen.

 

Wenn Sie den Vertrag kündigen, werden Sie noch bis zum nach einer Frist von 3 Monaten folgenden Monatsletzten, gerechnet ab 1. Mai 2026, d.h. bis zum 31. August 2026, zu den bisher geltenden Lieferbedingungen weiter von uns beliefert, außer Sie werden bereits zu einem früheren Zeitpunkt von einem neuen Lieferanten beliefert.

 

Bitte beachten Sie daher, dass Sie im Falle der Kündigung rechtzeitig einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen müssen. Eine Übersicht über alle verfügbaren Lieferanten an Ihrer Adresse finden Sie z.B. im Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control unter www.e-control.at/tarifkalkulator.

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