Der Sozialtarif ist ein vom Gesetzgeber vorgegebener Energiepreis, mit dem die Energiekosten für einkommensschwache Haushalten verringert werden sollen. Alle Stromlieferanten in Österreich sind verpflichtet, diesen vergünstigten Preis zu gewähren. Der Sozialtarif ist allerdings kein eigener neuer Stromtarif, sondern eine Preisdeckelung innerhalb des bestehenden Liefervertrags – der bestehende Stromvertrag läuft also weiter.
Sozialtarif: Entlastung bei den Energiekosten
Stromkosten sind für viele Haushalte ein großer Budgetposten. Der Sozialtarif gemäß Elektrizitätswirtschaftsgesetz begrenzt den Energiepreis für berechtigte Haushalte und wird bei vkw automatisch berücksichtigt.
Das Wichtigste im Überblick
Der Sozialtarif ist eine gesetzliche Preisregelung gemäß Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Ziel dieser Regelung ist es, Haushalte mit geringem Einkommen bei den Stromkosten zu unterstützen.
- Für ein jährliches Grundkontingent von 2.900 kWh gilt derzeit ein Energiepreis von 6 Cent pro kWh.
- Für den Stromverbrauch über diesem Kontingent wird der Energiepreis quartalsweise auf Basis der Strommarktpreise angepasst.
- Der Sozialtarif betrifft ausschließlich den Energiepreis.
Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben werden weiterhin zusätzlich verrechnet. -
Anspruch haben Haushalte mit ORF-Beitragsbefreiung. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch auf der Stromrechnung.
Der Sozialtarif betrifft ausschließlich den Energiepreis für Strom. Netzentgelte sowie gesetzliche Steuern und Abgaben werden weiterhin zusätzlich verrechnet.
Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif, sondern eine gesetzliche Preisregelung innerhalb eines bestehenden Stromliefervertrags.
Voraussetzungen für den Sozialtarif
Anspruch auf den Sozialtarif haben Haushalte, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind.
Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
Sobald eine entsprechende Befreiung vorliegt, wird diese Information an den Stromlieferanten übermittelt und der Sozialtarif automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt.
Häufige Fragen
Für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr gilt mit dem Sozialtarif ein gesetzlich festgelegter Energiepreis von derzeit 6 Cent pro Kilowattstunde (= unterer Referenzwert).
Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch darf maximal der obere Referenzwert verrechnet werden. Dieser Wert wird von der Regulierungsbehörde E-Control vierteljährlich auf Basis der Großhandelspreise an der Strombörse angepasst.
Die Preisregelung für den unteren und oberen Referenzwert gilt nur auf den Energieanteil, Netzentgelte sowie Steuern/Abgaben kommen zusätzlich hinzu.
Der jeweils gültige obere Referenzwert wird vierteljährlich von der zuständigen Regulierungsbehörde E-Control gemäß ElWG auf Basis der aktuellen Entwicklung der Großhandelspreise für Strom berechnet und veröffentlicht. Die aktuellen Werte und nähere Informationen finden Sie unter www.e-control.at.
Der Sozialtarif tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Der Sozialtarif gilt für die Dauer der Befreiung vom ORF-Beitrag. Mit Ende der Befreiung endet auch der Anspruch auf den Sozialtarif automatisch. Nach Ablauf der Preisdeckelung im Rahmen des Sozialtarifs wird der dann gültige Energiepreis des bestehenden Stromliefervertrags weiter verrechnet.
Die gesetzliche Grundlage des Sozialtarifs tritt mit 31. März 2036 außer Kraft.
Anspruch auf den Sozialtarif gegenüber allen Stromlieferanten haben Personen, die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:
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Pflegegeld
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Pensionen
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Beihilfen oder Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
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Leistungen der Sozialhilfe
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Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
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Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Voraussetzung ist außerdem, dass die Person volljährig ist, am Wohnsitz gemeldet ist und das Haushaltsnettoeinkommen die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die mögliche Einsparung hängt vom aktuellen Stromtarif und der Entwicklung der Börsenpreise ab. Für einen mittleren Haushaltskund:innen der illwerke vkw im Standardtarif Strom „Einfach“ mit 3.500 kWh Jahresverbrauch dürfte die Einsparung bei rund 150 Euro brutto pro Jahr liegen (Schätzung Stand Februar 2026).
WICHTIG: Sie können den Sozialtarif ausschließlich bei der ORF-Beitrags Service GmbH beantragen. Die illwerke vkw berücksichtigt den Sozialtarif automatisch auf der Stromrechnung entsprechend der Meldung der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), kann diese aber selbst nicht gewähren und auch nicht beeinflussen!
Noch nicht vom ORF-Beitrag befreite Personen:
Als erster Schritt ist ein Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag zu stellen. Der Antrag kann mithilfe des Befreiungsrechner direkt auf der Website der ORF-Beitrags Service GmbH oder mittels Formular gestellt werden. Die Formulare werden im Augenblick überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Nach erfolgter Befreiung informiert die ORF-Beitrags Service GmbH die Stromlieferanten unverzüglich. Diese Information enthält Name, Adresse, Dauer der Befreiung und die Zählpunktbezeichnung des Stromzählers. Der Sozialtarif wird anschließend automatisch ab dem folgenden Monatsersten über die Stromrechnung verrechnet und separat ausgewiesen.
Bereits vom ORF-Beitrag befreite Personen:
Es ist anzumerken, dass der Sozialtarif erst mit 1. April 2026 in Kraft tritt und für die Umstellung der notwendigen Prozesse eine gewissen Vorlaufzeit und Vorbereitungen erforderlich sind. Die ORF-Beitrags Service GmbH arbeitet daran sicherzustellen, dass auch bereits befreite Personen den Sozialtarif ohne großen Mehraufwand in Anspruch nehmen können. Dabei geht es insbesondere um die Erhebung aller erforderlichen Informationen, vor allem der Zählpunktnummer. Bei Haushalten, für die eine EAG-Kosten-Befreiung nach § 72 EAG oder eine EAG-Kosten-Deckelung nach § 72a EAG besteht, liegt die Zählpunktnummer bereit vor.
Die illwerke vkw berücksichtigt bei anspruchsberechtigten Kund:innen den Sozialtarif automatisch auf der Stromrechnung und informiert diese transparent über den Start des Sozialtarif und die Höhe des neuen Teilzahlungsbetrags.
Nein - begünstigte Haushalte müssen im Fall eines Umzugs oder Lieferantenwechsels selbst tätig werden und die ORF-Beitrags Service GmbH über den Umstand des Umzugs bzw. Wechsels informieren.
Ja - begünstigte Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr und pro weiterer Person. Für Personen mit stromintensivem medizinischem Bedarf – beispielsweise Heimdialyse oder Beatmungsgeräte – kann vom BMWET mit Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag vorgesehen werden.
Der monatliche Teilzahlungsbetrag wird nach Aktivierung des Sozialtarifs neu berechnet und angepasst. Sie werden über den Start des Sozialtarif und die Höhe des neuen Teilzahlungsbetrags schriftlich durch illwerke vkw informiert.
Nein – im Sozialtarif gilt eine Jahresrechnung. Im Falle einer Monatsrechnung wird Ihr Stromverbrauch auf eine jährliche Abrechnung umgestellt.
Für Zählpunkte mit Lastprofilen gemäß Anlage VI des ElWG (z. B. H0, HA, HF, L0, L1, L2) gilt das Kontingent von 2.900 kWh zum vergünstigten Preis.
Für weitere Zählpunkte eines Haushalts, die nicht in Anlage VI genannt sind (z. B. andere SLP oder UL Profile), darf maximal der obere Referenzwert verrechnet werden.
Ja. Der Sozialtarif muss mit jedem Produkt kombinierbar sein. Die Wahlfreiheit für das Produkt bleibt von der Gewährung des Sozialtarifs unberührt. Demnach sind auch Spotmarkt-Tarife bzw. Monatsfloater und Sozialtarif kombinierbar. Liegt der Energiepreis des Spotmarkt- bzw. Floatingtarifs unter 6 Cent/kWh, wird dieser niedrigere Preis verrechnet.
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