Energiekostenzuschuss für Unternehmen der österreichischen Bundesregierung
Unternehmen werden durch den Bund von den steigenden Energiekosten im Jahr 2023 entlastet.
Unternehmen werden durch den Bund von den steigenden Energiekosten im Jahr 2023 entlastet.
Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt den rechtlichen Rahmen für Förderungen von Unternehmen.
Der Energiekostenzuschuss 1 (Förderzeitraum 2022) wird für Geschäftskunden bis 100.000 kWh aufgrund der niedrigen Energiepreise in 2022 in der Regel nicht wirksam.
Aufgrund der Anpassung der Strompreise zum 1. April 2023 können unsere Geschäftskunden nun allerdings vom Energiekostenzuschuss 2, welcher für das Jahr 2023 gilt, profitieren.
Weitere Infos und Details bei Sport Austria finden Sie hier.