Geschäft

Energiekostenzuschuss für Unternehmen der österreichischen Bundesregierung

Unternehmen werden durch den Bund von den steigenden Energiekosten im Jahr 2023 entlastet.

energiekostenzuschuss

Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt den rechtlichen Rahmen für Förderungen von Unternehmen. 
Der Energiekostenzuschuss 1 (Förderzeitraum 2022) wird für Geschäftskunden bis 100.000 kWh aufgrund der niedrigen Energiepreise in 2022 in der Regel nicht wirksam.
Aufgrund der Anpassung der Strompreise zum 1. April 2023 können unsere Geschäftskunden nun allerdings vom Energiekostenzuschuss 2, welcher für das Jahr 2023 gilt, profitieren.

Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen

  • Energiekostenzuschuss 2 reduziert die Mehrkosten für Betriebe:
    • Förderzeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023
    • Förderbare Kosten Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl
       
  • Beispiel zur Einstufung in Förderstufe 1:
    • Voraussetzung: 60 % der Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2021
    • Mindestzuschusshöhe: 3.000 € (d.h. Mehrkosten gegenüber 2021 mind. 5.000 €).
       
  • Antragstellung über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das Q3 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 ist für das Q1 2024.

Beispielhafte Energiekosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe

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Pauschalfördermodell für Klein- und Kleinstbetriebe

  • Gewerbekunden unterhalb der Zuschussuntergrenze des Energiekostenausgleichs (3.000 €) werden durch ein Pauschalfördermodell für Kleinbetriebe entlastet. 
     
  • Die Förderung beträgt zwischen 110 und 2475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. 
     
  • Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingereicht werden. 
     
  • Weitere Details sind derzeit in Ausarbeitung und werden unter www.ffg.at veröffentlicht. 

Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportvereine

  • gemeinnützige Sportstättenbetreiber erhalten in 2023 70% der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 zurückerstattet
     
  • Registrierung im digitalen Fördermanagement der Bundes-Sport GmbH hier notwendig
     
  • Antragsfrist
    • für das 1. Halbjahr 2023: 01.07.23 bis 08.09.23
    • für das 2. Halbjahr 2023: 01.01.24 bis 08.03.24
       
  • Mindestzuschusshöhe 600 Euro pro Halbjahr (d.h. Mehrkosten gegenüber Vergleichszeitraum 2019 mind. 860 €)


Weitere Infos und Details bei Sport Austria finden Sie hier.