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Strompreisänderung zum 1. April 2023

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Im Februar haben wir über die bevorstehende Preisanpassung zum 1. April informiert. Wir möchten die Auswirkungen auf unsere Kunden sowie Hintergründe der Preisanpassung hier näher erläutern. 

Um österreichische Unternehmen von den steigenden Energiekosten zu entlasten hat der Bund den Energiekostenzuschuss 2 angekündigt. Die Förderrichtlinien sind derzeit noch offen. Details und Antragstellung werden auf der Förderwebsite des aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh) unter www.aws.at veröffentlicht.

Das Wichtigste im Überblick

  • Energiekostenzuschuss 2 reduziert die Mehrkosten für Betriebe:
    • Förderzeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023
    • Förderbare Kosten Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl

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  • Beispiel zur Einstufung in Förderstufe 1:
    • Voraussetzung: 60 % der Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2021
    • Mindestzuschusshöhe: 3.000 € (d.h. Mehrkosten gegenüber 2021 mind. 5.000 €).
  • Antragstellung über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das Q3 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 ist für das Q1 2024.
  • Gewerbekunden unterhalb der Zuschussuntergrenze sollen durch ein Pauschalfördermodell für Kleinbetriebe entlastet werden. Die Förderung beträgt zwischen 110 und 2475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingereicht werden. Weitere Details sind derzeit in Ausarbeitung und werden unter www.ffg.at veröffentlicht. 

Beispielhafte Energiekosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe

Zuschuss-Untergrenze

vkw Stromkunden erreichen die Mindestzuschusshöhe von 3.000 Euro erst ab einem Jahresverbrauch von rund 30.000 kWh.

Da neben Strom auch Mehrkosten für bspw. Erdgas oder Treibstoffe berücksichtigt werden, kann auch schon bei deutlich niedrigeren Stromverbräuchen die Zuschuss-Untergrenze erreicht werden.

Häufige Fragen

Aufgrund der Energiekrise sind die Großhandelspreise für Strom stark gestiegen. Auch illwerke vkw muss große Energiemengen zukaufen, um die Versorgung der Kunden ganzjährig sicherstellen zu können. Vor allem im Winter, wenn Wasserkraftwerke wenig Strom produzieren. Ein relevanter Teil unserer Kraftwerke – die Pumpspeicherkraftwerke – ist außerdem für den Regelenergiemarkt zur Stabilisierung des Versorgungssystems erforderlich und kann deshalb gar nicht für die Stromlieferung an Kunden eingesetzt werden.

Aber auch der selbst produzierte Strom für die Endkundenversorgung muss zu Marktpreisen bewertet werden. Der Strommarkt ist als Wettbewerbsmarkt auf Basis der Großhandelspreise organisiert. Diese Marktregeln gelten für alle Lieferanten. Daher müssen wir aus rechtlichen Gründen die gesamte Energiebeschaffung und -lieferung auf Basis der unabhängigen Großhandelspreise gestalten.
Das gute Jahresergebnis der illwerke vkw basiert auf den Erträgen aus dem deutschen Regelenergiemarkt, d.h. aus der Bereitstellung von Pumpspeicherkraftwerken für die kurzfristige Ausregelung des europäischen Stromnetzes. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die Stromversorgung unserer Kunden ist derzeit nicht kostendeckend.

Die gestiegenen Erlöse aus der Regelenergie ermöglichen eine höhere Dividende an das Land Vorarlberg, das diese teilweise an die Haushaltskunden über den Vorarlberger Stromrabatt weitergibt.

Andererseits geben die sehr guten Ergebnisse illwerke vkw die Möglichkeit, die umfangreichen Investitionen zum weiteren Ausbau der Energieinfrastruktur in Richtung Klimaschutz und Versorgungssicherheit aktiv weiter zu betreiben (beispielsweise Bau des Lünerseewerks II).
Die benötigte Energie wird über einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus beschafft. Durch diese verteilte Beschaffung werden die starken Schwankungen der Großhandelspreise geglättet und wirken sich nur gedämpft und zeitverzögert auf die Kundenpreise aus. Daher kommen weder extreme Preisspitzen, wie im Jahr 2022, noch kurzfristig gesunkene Marktpreise sofort bei den Kunden an. Mittlerweile haben sich die Großhandelspreise auf einem deutlich höheren Niveau als in den Vorjahren stabilisiert.
Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Wir erhöhen den Teilzahlungsbetrag ab April automatisch bei den Kunden, bei denen es zu einer höheren Nachzahlung kommen würde. Falls bei Ihnen eine Erhöhung erfolgt, werden wir Sie schriftlich im März darüber informieren.

Eine selbstständige Erhöhung der Teilzahlungsbeträge ist natürlich nach wie vor in den vkw Online-Services (unter "Abrechnung") möglich.
Wir empfehlen die Ablesung Ihrer Zählerstände zum 01.04.2023. Dadurch kann eine genaue Verbrauchsabgrenzung für die Preisänderung erfolgen. Eingaben bitte unter vorarlbergnetz.at/ablesung.

Für die Eingabe benötigen Sie
 
  • Vertragskonto: Diese Nummer steht auf Ihrem Preisanschreiben oder auf Ihrer letzten Abrechnung.
  • Zählernummer: Diese Nummer finden Sie auf am Zähler selbst oder auf Ihrer letzten Abrechnung


Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Smart Meter haben, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung automatisch, es ist keine Ablesung erforderlich.

Der Energiekostenzuschuss 2 bildet 5 verschiedene Förderstufen ab. Dabei werden Kriterien wie Energieintensität, entstandene Mehrkosten bzw. Preiserhöhungen und Unter-/Obergrenzen der Zuschüsse berücksichtigt. Je nachdem, in welcher Stufe sich ein Unternehmen befindet, kommen unterschiedliche Förderintensitäten (von 40 - 80 % der Mehrkosten gegenüber 2021) zur Geltung.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat eine Übersicht über die 5 Stufen und Förderkriterien zusammengefasst.

In der "niedrigsten" Stufe (Stufe 1), werden bspw. 60 % der Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2021 gefördert. Die Zuschuss-Untergrenze beträgt allerdings 3.000 Euro, was Mehrkosten von mindestens 5.000 Euro erfordert. Für die Mehrkosten berücksichtigte Energieträger sind Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf, Heizöl, etc. 

Für Kleinbetriebe, die die Zuschuss-Untergrenze nicht erreichen wird derzeit ein Pauschalfördermodell ausgearbeitet. Dieses sieht zwischen 110 und 2475 Euro für Betriebe vor, die einen Umsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro im Jahr erzielen. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingereicht werden. Weitere Details sind derzeit in Ausarbeitung und werden auf der Förderseite der aws veröffentlicht.

 

Die Antragstellung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), die Förderbank des Bundes. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das Q3 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 ist für das Q1 2024.

Das Pauschalfördermodell für Kleinbetriebe wird über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt. Eine Anmeldung ist voraussichtlich Mitte Mai 2023 möglich.

Es sind noch keine Fristen für den Energiekostenzuschuss 2 bekannt. Das Modell ist noch in Ausarbeitung und wird voraussichtlich ab März 2023 veröffentlicht.

Die erste Auszahlungsphase des Energiekostenzuschuss 1 hat bereits begonnen. Mit Stand 13. Jänner 2023 wurden fast 16 Mio. Euro an 716 Unternehmen ausbezahlt.
Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird nur für Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) gewährt. Bei Wärmepumpen von Betrieben ist in der Regel ein Gewerbelastprofil zugeordnet, weshalb diese Wärmepumpen keinen Stromkostenzuschuss erhalten.
Aufgrund des Doppelförderungsverbots für Betriebe ist neben den Förderungen durch den Bund eine zusätzliche Förderung durch das Land Vorarlberg nicht möglich. Die Strompreise der illwerke vkw zählen auch ohne zusätzliche Landesförderung zu den günstigsten in ganz Österreich.
  • gemeinnützige Sportstättenbetreiber erhalten in 2023 70% der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 zurückerstattet
  • Registrierung im digitalen Fördermanagement der Bundes-Sport GmbH hier notwendig
  • Antragsfrist
    • für das 1. Halbjahr 2023: 01.07.23 bis 08.09.23
    • für das 2. Halbjahr 2023: 01.01.24 bis 08.03.24
  • Mindestzuschusshöhe 600 Euro pro Halbjahr (d.h. Mehrkosten gegenüber Vergleichszeitraum 2019 mind. 860 €)
     

Weitere Infos und Details bei Sport Austria finden Sie hier.

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