

Im Februar haben wir über die bevorstehende Preisanpassung zum 1. April informiert. Wir möchten die Auswirkungen auf unsere Kunden sowie Hintergründe der Preisanpassung hier näher erläutern.
Um österreichische Unternehmen von den steigenden Energiekosten zu entlasten hat der Bund den Energiekostenzuschuss 2 angekündigt. Die Förderrichtlinien sind derzeit noch offen. Details und Antragstellung werden auf der Förderwebsite des aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh) unter www.aws.at veröffentlicht.
Das Wichtigste im Überblick
- Energiekostenzuschuss 2 reduziert die Mehrkosten für Betriebe:
- Förderzeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023
- Förderbare Kosten Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl
- Beispiel zur Einstufung in Förderstufe 1:
- Voraussetzung: 60 % der Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2021
- Mindestzuschusshöhe: 3.000 € (d.h. Mehrkosten gegenüber 2021 mind. 5.000 €).
- Antragstellung über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das Q3 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 ist für das Q1 2024.
- Gewerbekunden unterhalb der Zuschussuntergrenze sollen durch ein Pauschalfördermodell für Kleinbetriebe entlastet werden. Die Förderung beträgt zwischen 110 und 2475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingereicht werden. Weitere Details sind derzeit in Ausarbeitung und werden unter www.ffg.at veröffentlicht.
Beispielhafte Energiekosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe
Zuschuss-Untergrenze
vkw Stromkunden erreichen die Mindestzuschusshöhe von 3.000 Euro erst ab einem Jahresverbrauch von rund 30.000 kWh.
Da neben Strom auch Mehrkosten für bspw. Erdgas oder Treibstoffe berücksichtigt werden, kann auch schon bei deutlich niedrigeren Stromverbräuchen die Zuschuss-Untergrenze erreicht werden.
Häufige Fragen
Aber auch der selbst produzierte Strom für die Endkundenversorgung muss zu Marktpreisen bewertet werden. Der Strommarkt ist als Wettbewerbsmarkt auf Basis der Großhandelspreise organisiert. Diese Marktregeln gelten für alle Lieferanten. Daher müssen wir aus rechtlichen Gründen die gesamte Energiebeschaffung und -lieferung auf Basis der unabhängigen Großhandelspreise gestalten.
Die gestiegenen Erlöse aus der Regelenergie ermöglichen eine höhere Dividende an das Land Vorarlberg, das diese teilweise an die Haushaltskunden über den Vorarlberger Stromrabatt weitergibt.
Andererseits geben die sehr guten Ergebnisse illwerke vkw die Möglichkeit, die umfangreichen Investitionen zum weiteren Ausbau der Energieinfrastruktur in Richtung Klimaschutz und Versorgungssicherheit aktiv weiter zu betreiben (beispielsweise Bau des Lünerseewerks II).
Eine selbstständige Erhöhung der Teilzahlungsbeträge ist natürlich nach wie vor in den vkw Online-Services (unter "Abrechnung") möglich.
Für die Eingabe benötigen Sie
- Vertragskonto: Diese Nummer steht auf Ihrem Preisanschreiben oder auf Ihrer letzten Abrechnung.
- Zählernummer: Diese Nummer finden Sie auf am Zähler selbst oder auf Ihrer letzten Abrechnung
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Smart Meter haben, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung automatisch, es ist keine Ablesung erforderlich.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat eine Übersicht über die 5 Stufen und Förderkriterien zusammengefasst.
In der "niedrigsten" Stufe (Stufe 1), werden bspw. 60 % der Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2021 gefördert. Die Zuschuss-Untergrenze beträgt allerdings 3.000 Euro, was Mehrkosten von mindestens 5.000 Euro erfordert. Für die Mehrkosten berücksichtigte Energieträger sind Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf, Heizöl, etc.
Für Kleinbetriebe, die die Zuschuss-Untergrenze nicht erreichen wird derzeit ein Pauschalfördermodell ausgearbeitet. Dieses sieht zwischen 110 und 2475 Euro für Betriebe vor, die einen Umsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro im Jahr erzielen. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) eingereicht werden. Weitere Details sind derzeit in Ausarbeitung und werden auf der Förderseite der aws veröffentlicht.
Das Pauschalfördermodell für Kleinbetriebe wird über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt. Eine Anmeldung ist voraussichtlich Mitte Mai 2023 möglich.
Die erste Auszahlungsphase des Energiekostenzuschuss 1 hat bereits begonnen. Mit Stand 13. Jänner 2023 wurden fast 16 Mio. Euro an 716 Unternehmen ausbezahlt.
- gemeinnützige Sportstättenbetreiber erhalten in 2023 70% der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 zurückerstattet
- Registrierung im digitalen Fördermanagement der Bundes-Sport GmbH hier notwendig
- Antragsfrist
- für das 1. Halbjahr 2023: 01.07.23 bis 08.09.23
- für das 2. Halbjahr 2023: 01.01.24 bis 08.03.24
- Mindestzuschusshöhe 600 Euro pro Halbjahr (d.h. Mehrkosten gegenüber Vergleichszeitraum 2019 mind. 860 €)
Weitere Infos und Details bei Sport Austria finden Sie hier.