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Strompreisänderungen 2023

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Im Februar haben wir über die Preisanpassung zum 1. April informiert. 

Die seit Jahresbeginn gesunkenen Großhandelspreise und eine veränderte Beschaffungsstrategie ermöglichen es nun, bereits per 1. Juli neue, günstigere Stromprodukte für Haushaltskunden und Kleinunternehmen anzubieten.

Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Vorarlberger Haushalte bleiben die Gesamtkosten durch Zuschüsse von Bund und Land stabil. 

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Alle Haushaltskunden profitieren von Zuschüssen durch Bund und Land Vorarlberg. Dadurch bleiben die Stromkosten für die meisten Vorarlberger Haushalte stabil.
  • Hintergrund der Preisanpassungen sind veränderte Beschaffungskosten. Trotz eigener Wasserkraftwerke müssen wir große Strommengen zukaufen um die Versorgung durchgehend sicher stellen zu können. 
  • Automatische Berücksichtigung auf Stromrechnung und Teilzahlungsbeträgen. Teilzahlungsbeträge werden nur angepasst, wenn eine Nachzahlung durch die Preiserhöhung wahrscheinlich ist. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, werden wir Sie per separaten Schreiben informieren. Sie müssen selbst nicht aktiv werden!
  • Unser Tipp -  Übermitteln Sie Ihren Zählerstand zum 01.04.2023 und 01.07.2023 unter vorarlbergnetz.at/ablesung. So kann eine genaue Verbrauchsabgrenzung der Preisänderungen erfolgen.

Auswirkung der Preisanpassung zum 1. April für Referenzhaushalte nach Abzug der Zuschüsse:

2 Personen (bis 3.000 kWh)

Die Stromkosten für Haushalte mit niedrigerem Verbrauch bleiben gleich. Dies gilt für die Hälfte unserer Kunden!

3 Personen (3.500 kWh)

Ein mittlerer Haushalt bezahlt 6 Euro pro Monat mehr. Die Gesamtkosten für Strom betragen zukünftig rund 60 Euro pro Monat.
 

4 Personen

4 Personen (5.000 kWh)

Ein größerer Haushalt bezahlt 16 Euro pro Monat mehr. Die Gesamtkosten für Strom betragen zukünftig rund 90 Euro pro Monat.
 

Zuschüsse und Entlastungsmaßnahmen für Haushaltskunden

Was macht der Bund?

  • Der Stromkostenzuschuss vom Bund deckelt den Energiepreis für Haushaltskunden auf 10 ct/kWh netto für ein Grundkontingent von maximal 2.900 Kilowattstunden. Nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die tatsächlichen Energiepreise an.
    • Zeitraum der Förderung: 01.12.2022 bis 30.06.2024
    • Automatische Berücksichtigung auf Stromrechnung und Teilzahlungsbeträgen - kein Antrag erforderlich
  • Größere Haushalte mit mehr als 3 Personen erhalten für jede weitere Person 105 € pro Jahr. Details sind noch in Ausarbeitung.
  • Einkommensschwache Haushalte erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss bis zu 200 € pro Jahr bis 30.06.2024. Voraussetzung ist die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten, welche wiederum GIS-Befreiung erfordern.
     

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Was macht das Land Vorarlberg?

  • Der beabsichtigte Vorarlberger Stromrabatt in Höhe von 3 ct/kWh wirkt sich auf den gesamten Stromverbrauch eines Haushalts in Vorarlberg aus.
    • Zeitraum der Förderung: 01.04.2023 bis 30.06.2024
    • Automatische Berücksichtigung auf Stromrechnung und Teilzahlungsbeträgen - kein Antrag erforderlich
  • Ausweitung des einkommensabhängigen Heizkostenzuschusses („Heizkostenzuschuss plus“). Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite vom Land Vorarlberg ersichtlich.

Was machen wir?

  • "Vorarlberg spart Energie" Kampagne 2023. Wer seinen Strom- oder Erdgasverbrauch um mind. 5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum reduziert, erhält einen Sachgutschein in Höhe von 50 €. Bei 10 % Einsparung 100 €. Mehr dazu hier.
    • Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung - kein Antrag erforderlich
  • vkw Strombonus: Noch bis Juni 2023 werden allen Haushaltskunden 40 € auf der Abrechnung gutgeschrieben 
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten bietet der vkw Kundenservice individuelle Lösungen
  • Kooperation mit der Caritas Vorarlberg deutlich ausgeweitet. Die Sozialberatungsstelle der Caritas Feldkirch hilft armutsgefährdeten Menschen schnell und unkompliziert. Mehr dazu hier.

Beispiel für Preise und Zuschüsse eines durchschnittlichen vkw Haushaltskunden

Bitte beachten Sie: Nur auf den Verbrauch über 2.900 kWh pro Jahr fallen die tatsächlichen Energiepreise an. Der beabsichtigte Vorarlberger Stromrabatt wirkt hingegen auf den gesamten Stromverbrauch. Rund die Hälfte unserer Kunden verbrauchen weniger als 2.900 kWh pro Jahr und spüren dadurch keine Kostenerhöhung!

Häufige Fragen

Aufgrund der Energiekrise sind die Großhandelspreise für Strom stark gestiegen. Auch illwerke vkw muss große Energiemengen zukaufen, um die Versorgung der Kunden ganzjährig sicherstellen zu können. Vor allem im Winter, wenn Wasserkraftwerke wenig Strom produzieren. Ein relevanter Teil unserer Kraftwerke – die Pumpspeicherkraftwerke – ist außerdem für den Regelenergiemarkt zur Stabilisierung der Versorgungssystems erforderlich und kann deshalb gar nicht für die Stromlieferung an Kunden eingesetzt werden.

Aber auch der selbst produzierte Strom für die Endkundenversorgung muss zu Marktpreisen bewertet werden. Der Strommarkt ist als Wettbewerbsmarkt auf Basis der Großhandelspreise organisiert. Diese Marktregeln gelten für alle Lieferanten. Daher müssen wir aus rechtlichen Gründen die gesamte Energiebeschaffung und -lieferung auf Basis der unabhängigen Großhandelspreise gestalten.
Das gute Jahresergebnis der illwerke vkw basiert auf den Erträgen aus dem deutschen Regelenergiemarkt, d.h. aus der Bereitstellung von Pumpspeicherkraftwerken für die kurzfristige Ausregelung des europäischen Stromnetzes. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die Stromversorgung unserer Kunden ist derzeit nicht kostendeckend.

Die gestiegenen Erlöse aus der Regelenergie ermöglichen eine höhere Dividende an das Land Vorarlberg, das diese teilweise an die Haushaltskunden über den Vorarlberger Stromrabatt weitergibt.

Andererseits geben die sehr guten Ergebnisse illwerke vkw die Möglichkeit, die umfangreichen Investitionen zum weiteren Ausbau der Energieinfrastruktur in Richtung Klimaschutz und Versorgungssicherheit aktiv weiter zu betreiben (beispielsweise Bau des Lünerseewerks II).
Die benötigte Energie wird über einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus beschafft. Durch diese verteilte Beschaffung werden die starken Schwankungen der Großhandelspreise geglättet und wirken sich nur gedämpft und zeitverzögert auf die Kundenpreise aus. Daher kommen weder extreme Preisspitzen, wie im Jahr 2022, noch kurzfristig gesunkene Marktpreise sofort bei den Kunden an. Mittlerweile haben sich die Großhandelspreise auf einem deutlich höheren Niveau als in den Vorjahren stabilisiert.
Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Wir erhöhen den Teilzahlungsbetrag ab April automatisch bei den Kunden, bei denen es zu einer höheren Nachzahlung kommen würde. Das betrifft hauptsächlich Geschäftskunden oder Haushaltskunden mit überdurchschnittlich hohem Verbrauch. Falls bei Ihnen eine Erhöhung erfolgt, werden wir Sie schriftlich im März darüber informieren. 

Eine selbstständige Erhöhung der Teilzahlungsbeträge ist natürlich nach wie vor in den vkw Online-Services (unter "Abrechnung") möglich. 
Wir empfehlen die Ablesung Ihrer Zählerstände zum 01.04.2023. Dadurch kann eine genaue Verbrauchsabgrenzung für die Preisänderung erfolgen. Eingaben bitte unter vorarlbergnetz.at/ablesung.

Für die Eingabe benötigen Sie:
 
  1. Vertragskonto: Diese Nummer steht auf Ihrem Preisanschreiben oder auf Ihrer letzten Abrechnung.
  2. Zählernummer: Diese Nummer finden Sie auf am Zähler selbst oder auf Ihrer letzten Abrechnung


Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Smart Meter haben, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung automatisch, es ist keine Ablesung erforderlich. 

Der Stromkostenzuschuss vom Bund und der Vorarlberger Stromrabatt vom Land Vorarlberg werden automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben - Sie müssen nichts tun. Auch der Netzkostenzuschuss wird automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.

 

Für Haushalte mit mehr als 3-Personen werden 105 Euro pro Person und Jahr größtenteils automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kunden, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, ist eine Anmeldestrecke in Ausarbeitung.

Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird für jeden Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt:
 
  • Wenn die Wärmepumpen mit einem eigenen Zähler bzw. Wärmestromvertrag betrieben wird, wirkt die Stromkostenbremse für Haushalte in der Regel auf beiden Abrechnungen (Abrechnung vom Haushaltsstrom und der Abrechnung des Wärmestroms)
  • Wenn die Wärmepumpe auf dem Hauptzähler des Haushaltes mit betrieben wird und damit keine separate Abrechnung des Wärmestroms erfolgt, wirkt der Stromkostenzuschuss nur einmal auf den einen, gemeinsamen Zählpunkt für Haushalts- und Wärmestrom.

Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf eigenen Zähler/Wärmestromvertrag raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Wärmestromzähler dauerhaft höhere Grundpreise an. 

Der Vorarlberger Stromrabatt wirkt auf den gesamten Wärmepumpenstrom von Haushalten, egal ob diese mit eigenem Zähler oder gemeinsam mit dem Hauptzähler für den Haushaltsstrom betrieben wird. Der Zuschuss vom Land Vorarlberg wirkt auf den gesamten Stromverbrauch von Haushaltskunden. 

Der Strompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
 

(1) dem Energiepreis von illwerke vkw,

(2) den Netzentgelten und

(3) den Steuern und Abgaben.
Die Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben werden durch den Gesetzgeber bestimmt und jährlich zum 1. Januar angepasst. Infolge der stark gestiegenen Energiepreise sind die Kosten für die Beschaffung der Netzverlustenergie für das Jahr 2022 stark gestiegen, was zu einer Erhöhung der Netzverlustentgelte zum 1. Januar 2023 geführt hat. Um die Kostenbelastungen für Endkund:innen abzumildern, übernimmt der Bund ab 1. März 80% der erhöhten Netzverlustkosten. Nach der Senkung zum 1. März 23 sind die Netzkosten für einen typischen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch in etwa 3 Euro brutto pro Monat bzw. 7 % höher als im Vorjahr.

Der reine Energiepreis der illwerke vkw bleibt zum 1. Januar unverändert, dieser wird jährlich zum 1. April angepasst.

Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird für jeden Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt, egal für welche Anwendung der Strom verwendet wird. Für jede weitere kWh wird der Energiepreis des Lieferanten verrechnet.

Der Vorarlberger Stromrabatt wirkt auf den gesamten Stromverbrauch von Haushaltskunden, hier gibt es keine Mengenbegrenzung.
Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen ein Zusatzkontingent zum Stromkostenzuschuss erhalten („Stromkostenergänzungszuschuss“). Für die vierte und jede weitere Person werden 105 € pro Jahr gutgeschrieben. Der Bund prüft automatisch (also ohne Antrag), ob Sie die Voraussetzungen auf den Stromkostenergänzungszuschuss erfüllen. Ab Juni wird der Stromkostenergänzungszuschuss dann automatisch auf der Stromrechnung abgezogen. Für Haushalte, bei denen die automatische Prüfung und Gutschrift nicht funktioniert, hat der Bund bis Ende April ein Antragsmodell angekündigt. Die Details zur Umsetzung werden aktuell vom Finanzministerium ausgearbeitet.
 

ACHTUNG: Beim Stromlieferant können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragsstellung und Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.

Weitere Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.