

Die aktuelle Energiekrise führt auch in der Landwirtschaft zu deutlichen Mehrkosten, welche in Form von Zuschüssen abgefedert werden sollen.
Die Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums ist derzeit noch in Ausarbeitung. Details und Antragstellung finden Sie auf der Förderwebsite der Agrarmarktaustria GmbH www.eama.at.
Das Wichtigste im Überblick:
- Der Stromkostenzuschuss für Landwirte beträgt umgerechnet rund 10 Cent/kWh
- Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria. Für den Großteil der Betriebe erfolgt der Zuschuss automatisch mit den Angaben aus dem MFA 2022 (Pauschalfördermodell - Stufe 1)
- Stromintensive Betriebe können zusätzlich eine verbrauchsabhängige Förderung beantragen (Stufe 2)
- Gilt bspw. für Betriebe mit Obst- und Gemüseanbau, elektrisch betriebener Trocknung oder Kühlung, Almausschank, Aquakultur, Vermietung Ferienwohnung
- Gilt bspw. für Betriebe mit Obst- und Gemüseanbau, elektrisch betriebener Trocknung oder Kühlung, Almausschank, Aquakultur, Vermietung Ferienwohnung
Alle Details dazu finden Sie auf der Seite der Landwirtschafskammer und im Merkblatt Stromkostenzuschuss Landwirtschaft der AMA
Kontakt Agrarmarkt Austria für Fragen und weitere Auskünfte (Name, Adresse, Betriebsnummer angeben):
Telefon: +43 50 3151 99
Email: gfm@ama.gv.at (Stufe 1 Pauschalfördermodell) bzw. gap@ama.gv.at (Stufe 2 Antragsmodell)
Häufige Fragen
Aber auch der selbst produzierte Strom für die Endkundenversorgung muss zu Marktpreisen bewertet werden. Der Strommarkt ist als Wettbewerbsmarkt auf Basis der Großhandelspreise organisiert. Diese Marktregeln gelten für alle Lieferanten. Daher müssen wir aus rechtlichen Gründen die gesamte Energiebeschaffung und -lieferung auf Basis der unabhängigen Großhandelspreise gestalten.
Die gestiegenen Erlöse aus der Regelenergie ermöglichen eine höhere Dividende an das Land Vorarlberg, das diese teilweise an die Haushaltskunden über den Vorarlberger Stromrabatt weitergibt.
Andererseits geben die sehr guten Ergebnisse illwerke vkw die Möglichkeit, die umfangreichen Investitionen zum weiteren Ausbau der Energieinfrastruktur in Richtung Klimaschutz und Versorgungssicherheit aktiv weiter zu betreiben (beispielsweise Bau des Lünerseewerks II).
Eine selbstständige Erhöhung der Teilzahlungsbeträge ist natürlich nach wie vor in den vkw Online-Services (unter "Abrechnung") möglich.
Für die Eingabe benötigen Sie
- Vertragskonto: Diese Nummer steht auf Ihrem Preisschreiben oder auf Ihrer letzten Abrechnung.
- Zählernummer: Diese Nummer finden Sie auf am Zähler selbst oder auf Ihrer letzten Abrechnung
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Smart Meter haben, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung automatisch, es ist keine Ablesung erforderlich.
Stufe 1: Für den Großteil der Betriebe erfolgt die Inanspruchnahme vollkommen automatisiert auf Basis der Angaben im MFA 2022. Die pauschalen Zuschüsse je Hektar bzw. GVE unterscheiden sich in ihrer Höhe nach bestimmten Nutzungsarten und Tierkategorien.
Stufe 2: Für besonders energieintensive Tätigkeitsfelder kann Stufe 2 geltend gemacht werden. Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/kWh multipliziert mit jenem Anteil des tatsächlichen durchschnittlichen Stromverbrauchs der letzten zwei verfügbaren Jahresstromrechnungen, der 7.500 kWh übersteigt, abzüglich eines etwaigen gewährten Zuschusses der 1. Stufe.
Zusätzlich wurde eine Erweiterung des Stromkostenzuschusses für den Privatverbrauch in Landwirtschaftsbetrieben beschlossen:
Für den privaten Stromverbrauch bei Bauernhöfen und Gasthäusern, bei denen es neben der gewerblichen Nutzung auch einen Wohnhaushalt gibt, soll der Stromkostenzuschuss für Haushalte ebenso wirksam werden (Deckelung des Energiepreises auf 10 ct/kWh netto für 2,900 kWh Jahresverbrauch). Das Zusatzkontingent für Haushalte mit mehr als drei Personen (105 Euro pro Person) soll ebenfalls auf Landwirte mit Wohnhaushalt erweitert werden.
Förderungszeitraum: 01.06.2023 bis 31.12.2024 (ebenfalls 19 Monate)
Zuschuss für Stufe 2 (energieintensive Tätigkeitsfelder), bedingt einen Antrag unter www.eama.at bis 15. April 2023.
- Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen
- Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpflanzen im geschützten Anbau
- Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Innenräumen mittels Einsatz elektrisch betriebener Anlagen (z.B. Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten)
- Aquakultur und Teichwirtschaft mittels Einsatz elektrisch betriebener Anlagen
- Weinproduktion
- Be- und Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- Buschenschank und Almausschank
- Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen
Stufe 2 - energieintensive Betriebe: Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2023.