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Entlastungsmaßnahmen für Landwirte

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Die aktuelle Energiekrise führt auch in der Landwirtschaft zu deutlichen Mehrkosten, welche in Form von Zuschüssen abgefedert werden sollen.

Die Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums ist derzeit noch in Ausarbeitung. Details und Antragstellung finden Sie auf der Förderwebsite der Agrarmarktaustria GmbH www.eama.at.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Stromkostenzuschuss für Landwirte beträgt umgerechnet rund 10 Cent/kWh
     
  • Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria. Für den Großteil der Betriebe erfolgt der Zuschuss automatisch mit den Angaben aus dem MFA 2022 (Pauschalfördermodell - Stufe 1)
     
  • Stromintensive Betriebe können zusätzlich eine verbrauchsabhängige Förderung beantragen (Stufe 2)
    • Gilt bspw. für Betriebe mit Obst- und Gemüseanbau, elektrisch betriebener Trocknung oder Kühlung, Almausschank, Aquakultur, Vermietung Ferienwohnung
       

Alle Details dazu finden Sie auf der Seite der Landwirtschafskammer und im Merkblatt Stromkostenzuschuss Landwirtschaft der AMA

Kontakt Agrarmarkt Austria für Fragen und  weitere Auskünfte (Name, Adresse, Betriebsnummer angeben):
Telefon: +43 50 3151 99
Email:    gfm@ama.gv.at (Stufe 1 Pauschalfördermodell) bzw. gap@ama.gv.at (Stufe 2 Antragsmodell)

Stufe 1: Pauschalfördermodell

  • Automatische Antragstellung im Zuge des MFA 2022
  • Flächen- oder tierbezogenen Pauschalwerte zur Ermittlung der förderfähigen kWh
  • Zuschusshöhe umgerechnet rd. 8-10 ct/kWh
  • Mindestförderung: 100 € pro Betrieb
  • Auszahlung: Ab April 2023

Stufe 2: Verbrauchsabhängige Förderung für energieintensive Betriebe

  • Antragstellung ab Februar 2023 bis 17.04.2023 über www.eama.at
  • Berechnungsgrundlage der Förderhöhe: Durchschnittlicher Stromverbrauch letzter 24 Monate abzgl. 7.500 kWh
  • Zuschusshöhe: 10,4 ct/kWh
  • Auszahlung: Dezember 2023

Beispielrechnung für typischen Milchviehbetrieb (Stufe 1)

Häufige Fragen

Aufgrund der Energiekrise sind die Großhandelspreise für Strom stark gestiegen. Auch illwerke vkw muss große Energiemengen zukaufen, um die Versorgung der Kunden ganzjährig sicherstellen zu können. Vor allem im Winter, wenn Wasserkraftwerke wenig Strom produzieren. Ein relevanter Teil unserer Kraftwerke – die Pumpspeicherkraftwerke – ist außerdem für den Regelenergiemarkt zur Stabilisierung des Versorgungssystems erforderlich und kann deshalb gar nicht für die Stromlieferung an Kunden eingesetzt werden.


Aber auch der selbst produzierte Strom für die Endkundenversorgung muss zu Marktpreisen bewertet werden. Der Strommarkt ist als Wettbewerbsmarkt auf Basis der Großhandelspreise organisiert. Diese Marktregeln gelten für alle Lieferanten. Daher müssen wir aus rechtlichen Gründen die gesamte Energiebeschaffung und -lieferung auf Basis der unabhängigen Großhandelspreise gestalten.

Das gute Jahresergebnis der illwerke vkw basiert auf den Erträgen aus dem deutschen Regelenergiemarkt, d.h. aus der Bereitstellung von Pumpspeicherkraftwerken für die kurzfristige Ausregelung des europäischen Stromnetzes. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die Stromversorgung unserer Kunden ist derzeit nicht kostendeckend.

Die gestiegenen Erlöse aus der Regelenergie ermöglichen eine höhere Dividende an das Land Vorarlberg, das diese teilweise an die Haushaltskunden über den Vorarlberger Stromrabatt weitergibt.

Andererseits geben die sehr guten Ergebnisse illwerke vkw die Möglichkeit, die umfangreichen Investitionen zum weiteren Ausbau der Energieinfrastruktur in Richtung Klimaschutz und Versorgungssicherheit aktiv weiter zu betreiben (beispielsweise Bau des Lünerseewerks II).
Die benötigte Energie wird über einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus beschafft. Durch diese verteilte Beschaffung werden die starken Schwankungen der Großhandelspreise geglättet und wirken sich nur gedämpft und zeitverzögert auf die Kundenpreise aus. Daher kommen weder extreme Preisspitzen, wie im Jahr 2022, noch kurzfristig gesunkene Marktpreise sofort bei den Kunden an. Mittlerweile haben sich die Großhandelspreise auf einem deutlich höheren Niveau als in den Vorjahren stabilisiert.
Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Wir erhöhen den Teilzahlungsbetrag ab April automatisch bei den Kunden, bei denen es zu einer höheren Nachzahlung kommen würde. Falls bei Ihnen eine Erhöhung erfolgt, werden wir Sie schriftlich im März darüber informieren.

Eine selbstständige Erhöhung der Teilzahlungsbeträge ist natürlich nach wie vor in den vkw Online-Services (unter "Abrechnung") möglich.
Wir empfehlen die Ablesung Ihrer Zählerstände zum 01.04.2023. Dadurch kann eine genaue Verbrauchsabgrenzung für die Preisänderung erfolgen. Eingaben bitte unter vorarlbergnetz.at/ablesung.

Für die Eingabe benötigen Sie
 
  • Vertragskonto: Diese Nummer steht auf Ihrem Preisschreiben oder auf Ihrer letzten Abrechnung.
  • Zählernummer: Diese Nummer finden Sie auf am Zähler selbst oder auf Ihrer letzten Abrechnung


Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Smart Meter haben, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung automatisch, es ist keine Ablesung erforderlich.

Landwirte erhalten vom Bund einen eigenen Stromkostenzuschuss für Landwirte:


Stufe 1: Für den Großteil der Betriebe erfolgt die Inanspruchnahme vollkommen automatisiert auf Basis der Angaben im MFA 2022. Die pauschalen Zuschüsse je Hektar bzw. GVE unterscheiden sich in ihrer Höhe nach bestimmten Nutzungsarten und Tierkategorien. 

Stufe 2: Für besonders energieintensive Tätigkeitsfelder kann Stufe 2 geltend gemacht werden. Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/kWh multipliziert mit jenem Anteil des tatsächlichen durchschnittlichen Stromverbrauchs der letzten zwei verfügbaren Jahresstromrechnungen, der 7.500 kWh übersteigt, abzüglich eines etwaigen gewährten Zuschusses der 1. Stufe.

Zusätzlich wurde eine Erweiterung des Stromkostenzuschusses für  den Privatverbrauch in Landwirtschaftsbetrieben beschlossen: 
Für den privaten Stromverbrauch bei Bauernhöfen und Gasthäusern, bei denen es neben der gewerblichen Nutzung auch einen Wohnhaushalt gibt, soll der Stromkostenzuschuss für Haushalte ebenso wirksam werden (Deckelung des Energiepreises auf 10 ct/kWh netto für 2,900 kWh Jahresverbrauch). Das Zusatzkontingent für Haushalte mit mehr als drei Personen (105 Euro pro Person) soll ebenfalls auf Landwirte mit Wohnhaushalt erweitert werden.
Förderungszeitraum: 01.06.2023 bis 31.12.2024 (ebenfalls 19 Monate)

Die Landwirtschaftskammer Österreich stellt einen Entlastungsrechner für Landwirte zur Verfügung. Sie können hier die Zuschusshöhe gemäß den Angaben Ihres MFA 2022 berechnen lassen, sowie die Ermittlung des zusätzlichen Zuschusses nach Stufe 2, wenn Ihr Betrieb in die Kategorie "energieintensiv" fällt. 


Hier geht's zum Entlastungsrechner

Zuschuss für Stufe 1 erfolgt automatisch mit den Angaben aus dem MFA 2022. Kein weiterer Antrag erforderlich.

Zuschuss für Stufe 2 (energieintensive Tätigkeitsfelder), bedingt einen Antrag unter www.eama.at bis 15. April 2023.
Besonders energieintensive Betriebszweige bzw. Tätigkeitsfelder der landwirtschaftlichen Urproduktion bzw. des landwirtschaftlichen Nebengewerbes: 
 
  • Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen
  • Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpflanzen im geschützten Anbau
  • Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Innenräumen mittels Einsatz elektrisch betriebener Anlagen (z.B. Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten)
  • Aquakultur und Teichwirtschaft mittels Einsatz elektrisch betriebener Anlagen
  • Weinproduktion
  • Be- und Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
  • Buschenschank und Almausschank
  • Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen
Stufe 1 - Pauschalförderung durch MFA 2022: Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im April 2023.


Stufe 2 - energieintensive Betriebe: Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2023.

Aufgrund des Doppelförderungsverbots für Betriebe ist neben den Förderungen durch den Bund eine zusätzliche Förderung durch das Land Vorarlberg nicht möglich. Die Strompreise der illwerke vkw zählen auch ohne zusätzliche Landesförderung zu den günstigsten in ganz Österreich.

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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.