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Information zu Kostenentlastung für Energiekunden

Im Jahr 2023 gibt es aufgrund der gestiegenen Energiekosten umfangreiche Entlastungsmaßnahmen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: 

 

1. Kostenentlastung für Haushalte:

  • Der Stromkostenzuschuss des Bundes deckelt die Energiekosten im Zeitraum 01.12.2022 bis 30.06.2024 auf max. 10 ct/kWh netto für 2.900 kWh des Jahresverbrauchs. Haushalte mit mehr als 3 Personen werden vom Bund zusätzlich gefördert. Für jede weitere Person werden 105 € pro Jahr gutgeschrieben. Weiter Infos dazu hier.
     
  • Haushalte erhalten im Zeitraum 01.04.2023 bis 30.06.2024 zusätzlich den Vorarlberger Stromrabatt in Höhe von 3 Cent pro Kilowattstunde: Stromrabatt des Landes Vorarlberg ab 1. April
     
  • Einkommensschwache Haushalte erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss bis zu 200 € pro Jahr bis 30.06.2024. Voraussetzung ist die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten, welche wiederum GIS-Befreiung erfordern.
     
  • Energiekostenausgleich 2022 des Bundes in Höhe von 150 € (einmalig pro Haushalt). Details hier.
     
  • Ausweitung des einkommensabhängigen Heizkostenzuschusses PLUS in Höhe von 330 Euro einmalig. Infos dazu finden Sie hier

Infos

Auswirkung der Preisanpassung

Wir erläutern die Auswirkungen auf unsere Kunden sowie Hintergründe der Preisanpassung.

2. Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Vereine

  • Im Rahmen des Energiekostenzuschuss 2 werden Unternehmen im Jahr 2023 60 % der Mehrkosten für Energie im Vergleich zu 2021 zurückerstattet (Förderstufe 1, Mindestzuschusshöhe 3.000 €). 
     
  • Gewerbekunden unterhalb der Zuschussuntergrenze werden durch ein Pauschalfördermodell für Kleinunternehmen entlastet. Die Förderung beträgt zwischen 110 und 2475 €, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. 
     
  • Es gibt auch einen Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportvereine

     

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3. Stromkostenzuschuss für Landwirte

Der Stromkostenzuschuss für Landwirte wird über die Agrarmarkt Austria mit einem 2-Stufenmodell abgewickelt:

  • Stufe 1 (Pauschalfördermodell) wird mit dem Mehrfachantrag 2022 automatisch erfasst - es ist kein separater Antrag erforderlich. Die Zuschusshöhe beträgt umgerechnet rd. 8-10 ct/kWh.
     
  • Für Stufe 2 (verbrauchsabhängige Förderung für stromintensive Betriebe) ist eine Antragstellung über www.eama.at erforderlich. Die Zuschusshöhe für den durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten 24 Monate abzgl. 7.500 kWh beträgt 10,40 ct/kWh.
     

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4. Kundenaktionen und Zusatzleistungen der illwerke vkw

  • Energiesparkampagne "Vorarlberg spart Energie". Bei Energieeinsparung um mind. 5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, erhalten Haushalte einen Sachgutschein in Höhe von 50 €. Bei 10 % Einsparung 100 €
     
  • vkw Strombonus 2022: Noch bis Juni 2023 werden allen Haushaltskunden 40 € auf der Abrechnung gutgeschrieben.
     
  • Sonstige Förderungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und PV-Einspeisetarife finden Sie hier.
     
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten bietet der vkw Kundenservice individuelle Lösungen (zB. Ratenpläne)
     

5. Kooperation Caritas Vorarlberg gegen Energiearmut

Im Rahmen einer Kooperation hilft die Sozialberatungsstelle der Caritas Feldkirch armutsgefährdeten Menschen schnell und unkompliziert. Mehr dazu unter https://www.vkw.at/caritas-energiesparcheck

Häufige Fragen

Aufgrund der Energiekrise sind die Großhandelspreise für Strom stark gestiegen. Auch illwerke vkw muss große Energiemengen zukaufen, um die Versorgung der Kunden ganzjährig sicherstellen zu können. Vor allem im Winter, wenn Wasserkraftwerke wenig Strom produzieren. Ein relevanter Teil unserer Kraftwerke – die Pumpspeicherkraftwerke – ist außerdem für den Regelenergiemarkt zur Stabilisierung der Versorgungssystems erforderlich und kann deshalb gar nicht für die Stromlieferung an Kunden eingesetzt werden.

Aber auch der selbst produzierte Strom für die Endkundenversorgung muss zu Marktpreisen bewertet werden. Der Strommarkt ist als Wettbewerbsmarkt auf Basis der Großhandelspreise organisiert. Diese Marktregeln gelten für alle Lieferanten. Daher müssen wir aus rechtlichen Gründen die gesamte Energiebeschaffung und -lieferung auf Basis der unabhängigen Großhandelspreise gestalten.
Das gute Jahresergebnis der illwerke vkw basiert auf den Erträgen aus dem deutschen Regelenergiemarkt, d.h. aus der Bereitstellung von Pumpspeicherkraftwerken für die kurzfristige Ausregelung des europäischen Stromnetzes. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die Stromversorgung unserer Kunden ist derzeit nicht kostendeckend.

Die gestiegenen Erlöse aus der Regelenergie ermöglichen eine höhere Dividende an das Land Vorarlberg, das diese teilweise an die Haushaltskunden über den Vorarlberger Stromrabatt weitergibt.

Andererseits geben die sehr guten Ergebnisse illwerke vkw die Möglichkeit, die umfangreichen Investitionen zum weiteren Ausbau der Energieinfrastruktur in Richtung Klimaschutz und Versorgungssicherheit aktiv weiter zu betreiben (beispielsweise Bau des Lünerseewerks II).
Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Wir erhöhen den Teilzahlungsbetrag ab April automatisch bei den Kunden, bei denen es zu einer höheren Nachzahlung kommen würde. Das betrifft hauptsächlich Geschäftskunden oder Haushaltskunden mit überdurchschnittlich hohem Verbrauch. Falls bei Ihnen eine Erhöhung erfolgt, werden wir Sie schriftlich im März darüber informieren. 

Eine selbstständige Erhöhung der Teilzahlungsbeträge ist natürlich nach wie vor in den vkw Online-Services (unter "Abrechnung") möglich. 
Der Stromkostenzuschuss vom Bund und der Vorarlberger Stromrabatt vom Land Vorarlberg werden automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben - Sie müssen nichts tun. Auch der Netzkostenzuschuss wird automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.

 

Für Haushalte mit mehr als 3-Personen werden 105 Euro pro Person und Jahr größtenteils automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kunden, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, ist eine Anmeldestrecke in Ausarbeitung.

Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird für jeden Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt:
 
  • Wenn die Wärmepumpen mit einem eigenen Zähler bzw. Wärmestromvertrag betrieben wird, wirkt die Stromkostenbremse für Haushalte in der Regel auf beiden Abrechnungen (Abrechnung vom Haushaltsstrom und der Abrechnung des Wärmestroms)
  • Wenn die Wärmepumpe auf dem Hauptzähler des Haushaltes mit betrieben wird und damit keine separate Abrechnung des Wärmestroms erfolgt, wirkt der Stromkostenzuschuss nur einmal auf den einen, gemeinsamen Zählpunkt für Haushalts- und Wärmestrom.

Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf eigenen Zähler/Wärmestromvertrag raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Wärmestromzähler dauerhaft höhere Grundpreise an. 

Der Vorarlberger Stromrabatt wirkt auf den gesamten Wärmepumpenstrom von Haushalten, egal ob diese mit eigenem Zähler oder gemeinsam mit dem Hauptzähler für den Haushaltsstrom betrieben wird. Der Zuschuss vom Land Vorarlberg wirkt auf den gesamten Stromverbrauch von Haushaltskunden. 

Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird für jeden Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) für max. 2.900 kWh pro Jahr gewährt, egal für welche Anwendung der Strom verwendet wird. Für jede weitere kWh wird der Energiepreis des Lieferanten verrechnet.

Der Vorarlberger Stromrabatt wirkt auf den gesamten Stromverbrauch von Haushaltskunden, hier gibt es keine Mengenbegrenzung.
Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, sollen ein Zusatzkontingent zum Stromkostenzuschuss erhalten („Stromkostenergänzungszuschuss“). Für die vierte und jede weitere Person werden 105 € pro Jahr gutgeschrieben. Der Bund prüft automatisch (also ohne Antrag), ob Sie die Voraussetzungen auf den Stromkostenergänzungszuschuss erfüllen. Ab Juni wird der Stromkostenergänzungszuschuss dann automatisch auf der Stromrechnung abgezogen. Für Haushalte, bei denen die automatische Prüfung und Gutschrift nicht funktioniert, hat der Bund bis Ende April ein Antragsmodell angekündigt. Die Details zur Umsetzung werden aktuell vom Finanzministerium ausgearbeitet.
 

ACHTUNG: Beim Stromlieferant können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragsstellung und Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.

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FAQ Strom

Wie entsteht der Strompreis, warum spielt der europäische Großhandelsmarkt bei uns eine Rolle, gibt es in Vorarlberg Atomstrom? Wir geben unser Bestes, komplexe Fragen einfach und verständlich zu beantworten.