Information zu Kostenentlastung für Energiekunden
Im Jahr 2023 gibt es aufgrund der gestiegenen Energiekosten umfangreiche Entlastungsmaßnahmen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Im Jahr 2023 gibt es aufgrund der gestiegenen Energiekosten umfangreiche Entlastungsmaßnahmen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Der Stromkostenzuschuss für Landwirte wird über die Agrarmarkt Austria mit einem 2-Stufenmodell abgewickelt:
Im Rahmen einer Kooperation hilft die Sozialberatungsstelle der Caritas Feldkirch armutsgefährdeten Menschen schnell und unkompliziert. Mehr dazu unter https://www.vkw.at/caritas-energiesparcheck
Für Haushalte mit mehr als 3-Personen werden 105 Euro pro Person und Jahr größtenteils automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kunden, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, ist eine Anmeldestrecke in Ausarbeitung.
Von einer Anlagenauftrennung und Umbau der Wärmepumpe auf eigenen Zähler/Wärmestromvertrag raten wir dennoch ab. Die Kosten für die Umrüstung deutlich höher als der Nutzen durch die befristete Stromkostenbremse. Zudem fallen in der Folge für den zweiten, separaten Wärmestromzähler dauerhaft höhere Grundpreise an.
Der Vorarlberger Stromrabatt wirkt auf den gesamten Wärmepumpenstrom von Haushalten, egal ob diese mit eigenem Zähler oder gemeinsam mit dem Hauptzähler für den Haushaltsstrom betrieben wird. Der Zuschuss vom Land Vorarlberg wirkt auf den gesamten Stromverbrauch von Haushaltskunden.
ACHTUNG: Beim Stromlieferant können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragsstellung und Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.