Gemeinschaftsstrom

vkw Gemeinschaftsstrom – Sonnenenergie für alle

Sie müssen nicht länger Besitzer:in eines Einfamilienhauses sein, um in den Genuss selbst erzeugten Stroms zu kommen. Mit vkw Gemeinschaftsstrom profitieren jetzt auch Wohnungseigentümer:innen oder Mieter:innen.

Sie planen eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Wohnanlage und wollen den Strom allen Bewohner:innen zur Verfügung stellen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Profitieren Sie von den vielen Vorteilen des Gemeinschaftsstroms:

Erneuerbare Energie von Ihrer Photovoltaikanlage direkt vom Dach für alle Bewohner:innen (Mieter:innen, Wohnungseigentümer:innen, Gewerbe)
Dauerhafte Kostenvorteile für Bewohner:innen durch günstigen PV-Strom
Steigerung Attraktivität der Immobilie und Imagegewinn für den Bauträger
Beitrag zur Energieautonomie und Klimaschutz u.v.m...
Know-how und Unterstützung durch unsere Expert:innen

Kreisgrafik Gemeinschaftsstrom

Nutzen Sie unser Angebot. Wir planen, finanzieren und errichten die Photovoltaik-Anlage. Auch Betrieb und Wartung erfolgt durch uns. Sie profitieren von günstigem PV-Strom.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Voraussetzungen für die Umsetzung einer Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage durch vkw:

  • Erste Abstimmung in der Hausgemeinschaft ist erfolgt und alle Parteien stehen hinter der Idee
  • Dachfläche ist groß genug für mindestens 20 kWp (ca. 200 m²)
  • Die Anlage umfasst mindestens 10 Einheiten (bzw. Zählpunkte)
  • Die Lebenserwartung des Dachs übersteigt 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Errichtung der PV-Anlage

Häufige Fragen

Durch die kleine Ökostromnovelle aus dem Juni 2017 können erstmals die Bewohner einer Wohnanlage, aber auch Gewerbetreibende, sich zusammenzuschließen und eine Photovoltaikanlage gemeinsam nutzen. Damit besteht nun die Möglichkeit, den produzierten Strom der Anlage vor Ort untereinander zu handeln, zu speichern und zu verbrauchen. 
Teilnehmer können Mieter, Wohnungseigentümer oder auch Gewerbetreibende in einem Objekt mit gemeinschaftlicher Erzeugungsanlage sein.
Grundsätzlich ist eine Realisierung gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen in den meisten Wohnobjekten möglich. Für eine wirtschaftliche Darstellung sind ein Mindeststrombedarf, das Nutzerverhalten sowie geeignete Dachflächen ausschlaggebend. Diese Faktoren variieren von Objekt zu Objekt.
Teilnehmer können direkt vom Gemeinschaftsstrom profitieren und sich selbst mit erneuerbarer Energie versorgen. Damit wird das Stromnetz weniger stark belastet und durch die dezentrale Energieerzeugung kann ein Beitrag zur Energieautonomie 2050 geleistet werden. Mit dem Gemeinschaftsstrom der PV-Anlage kann günstigerer Strom als aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Immobilien mit gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen sind attraktiver auf dem Wohnungsmarkt und steigern den Wert des Objektes. 
Bestehende Anlagen können genauso wie Neuanlagen als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage angemeldet werden. Dabei sind jedoch ggf. technische Umrüstungen nötig, ein Betreiber muss gefunden werden der sich dem Vertragswesen widmet und den Teilnehmern sowie dem Netzbetreiber als Ansprechpartner dient. Alle Voraussetzungen finden sie im nachfolgenden Punkt.
  • Bestimmung und Nennung eines Betreibers gegenüber dem Netzbetreiber 
  • Vertragliche Vereinbarung über den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (z.B. Aufteilung des erzeugten Stroms dynamisch / statisch) und Weitergabe der Information an den zuständigen Netzbetreiber 
  • Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an die Hauptleitung im Gebäude der teilnehmenden Berechtigten 
  • Beteiligung von zwei oder mehr Parteien am Betrieb der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage 
  • Intelligentes Messgeräte (Smart Meter) je Zählpunkt (Erzeugungsanlage und jeder teilnehmende Berechtigte) kommen für die Messung der Energieerzeugung und des Verbrauchs zum Einsatz. Diese Smart Meter können kostenlos beim Netzbetreiber angefordert werden. 
  • Gültiger Netzzugangsvertrag und Zusatzvereinbarung über die Beteiligung jedes teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage. Jeder Teilnehmer muss sich beim Netzbetreiber online registrieren, um den Anmeldeprozess abschließen zu können, bzw. 
  • Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte (Onlineportal Netzbetreiber) 
  • Vertragliche Vereinbarung von Überschusseinspeisung z.B. bei vkw PV-Einspeisetarif 
  • Vertragliche Vereinbarung zwischen den PV-Anlagen Eigentümern hinsichtlich z.B. PV-Besitzanteilen, hausinterner PV-Stromtarif, ... 
Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht, wobei eine Nicht-Teilnahme meist einen wirtschaftlichen Nachteil mit sich bringt, da kein günstiger Gemeinschaftsstrom bezogen werden kann. 
Es gibt aktuell keine eigene PV-Förderung für Gemeinschaftsanlagen, aber es gibt wie für alle PV-Anlagen die EAG-Investitionszuschüsse, die je nach Anlagengröße im Bereich von € 200 – 285,- pro kWp liegt. 
Der Netzbetreiber ist für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage, den Netzzugang der Teilnehmer, die Installation der intelligenten Messgeräte sowie die Messung und Bilanzierung der Viertelstunden-Messwerte zuständig. 
Die Vorarlberger Energienetze GmbH stellt auf ihrer Website Informationen und Dokumente zum Download zur Verfügung, um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage anzumelden und umzusetzen. Zur Website gelangen Sie hier