Ihr Teilbetrag kann trotz einer Gutschrift nach der Abrechnung höher ausfallen. Das liegt an gestiegenen Netzkosten und Abgaben. Zudem gibt es den Stromkostenzuschuss des Bundes seit dem 01.01.2025 nicht mehr. Auch der Landeszuschuss wird seit dem 01.04.2025 nicht mehr gewährt. Diese Veränderungen wurden bereits bei der Berechnung Ihres aktuellen Teilbetrags berücksichtigt, um sicherzustellen, dass Ihre Zahlungen die laufenden Kosten decken und Nachzahlungen vermieden werden.
Sie können die errechnete Abschlagszahlung über die vkw Online-Services anpassen. In unserem Portal im Bereich „Zahlungen“ können Sie unter der Auswahlmöglichkeit „Teilbetrag ändern“ die Höhe anpassen. Alternativ gelangen Sie über diesen
Link zu unserem Self-Service "Teilbeträge anpassen".
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Verringerung des Betrages zu einer Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums führen kann, falls sich herausstellt, dass Ihr tatsächlicher Energieverbrauch höher als die geleisteten Zahlungen war. Mit der (ersten) Jahresabrechnung wird Ihr tatsächlicher Verbrauch ermittelt. Je nach Rechnungsbetrag, also Mehr- oder Minderverbrauch, passen wir die Höhe Ihrer zukünftigen Abschlagszahlungen an.