Stromkostenbremse der österreichischen Bundesregierung
Die österreichische Regierung entlastet mit der Stromkostenbremse Haushalte von hohen Strompreisen. In Vorarlberg wird diese mit der Preisanpassung zum 1. April 2023 nun ebenfalls wirksam.
Die österreichische Regierung entlastet mit der Stromkostenbremse Haushalte von hohen Strompreisen. In Vorarlberg wird diese mit der Preisanpassung zum 1. April 2023 nun ebenfalls wirksam.
Die Stromkostenbremse der österreichischen Bundesregierung ist ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte. Mit diesem wird der Energiepreis des Stromlieferanten gedeckelt. Alle wichtigen Informationen sowie Häufige Fragen finden Sie hier:
vkw Haushaltskunden erhalten bis Ende März 2023 aufgrund der günstigen Tarife in der Regel keinen Stromkostenzuschuss. Die Energiepreise in den Standardtarifen für Haushaltskunden sind deutlich niedriger als die aktuellen Preise am Markt und liegen in der Regel unter 10 ct/kWh netto. Nach Anpassung der Energiepreise zum 1. April wird die Stromkostenbremse aber auch für Vorarlberger Haushalte wirksam. Durch die Zuschüsse vom Bund und den beabsichtigten Zuschuss vom Land Vorarlberg bleiben die Gesamtkosten trotz der Preisanpassung für die meisten Haushalte stabil.
Haushalts-Zählpunkte erkennt man daran, dass ihnen ein gewisses standardisiertes Lastprofil zugeordnet wurde. Folgende standardisierte Lastprofile erhalten die Stromkostenbremse:
Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie auf dem Stromliefervertrag der illwerke vkw oder auf dem Netzzugangsvertrag des Netzbetreibers Vorarlberg Netz.
Vereine oder Betriebe sind von der Stromkostenbremse ausgenommen. Für greift der Energiekostenzuschuss, der über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) beantragt werden kann.
Pro Haushalts-Zählpunkt wird bis zu einem Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr der Energiepreis des Lieferanten (Arbeitspreis, Grundpreise und Rabatte des Lieferanten) auf maximal 10 ct/kWh netto gedeckelt. Falls die Energiepreise des Lieferanten höher sind, wird die Differenz durch die Bundesregierung als Stromkostenzuschuss abgegolten. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro Kilowattstunde werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.
Für die Berechnung des Energiepreises wird auf den Durchschnittspreis des jeweiligen Abrechnungszeitraums abgestellt, und alle Bestandteile des Energiepreises werden in diesen Durchschnittspreis einbezogen. Das zugrundeliegende Stromkontingent von 2.900 kWh pro Jahr entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Jede Kilowattstunde, die über dem Grundkontingent verbraucht wird, wird zum vertraglich vereinbarten Energiepreis des Lieferanten verrechnet.
Hier ein Beispiel:
Haushalte, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorger in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Wer 40 Cent pro kWh zahlen muss, erhält 30 Cent. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent, weil maximal die Differenz zwischen 10 und 40 Cent bezuschusst wird. Die Umsatzsteuer ist jeweils für den Nettobetrag vor Abzug des Stromkostenzuschusses zu berechnen.
In Vorarlberg ist die Stromkostenbremse aufgrund der günstigen Haushaltstarife von illwerke vkw derzeit allerdings praktisch wirkungslos. Auf Basis unserer derzeitigen Energiepreise, welche noch bis 31.3.23 garantiert sind, erhalten vkw Haushaltskunden in der Regel keine Zuschüsse der Bundesregierung. Der Schwellwert von 10 ct/kWh wird nur in Einzelfällen überschritten (zB. bei Floatingtarifen).
Generell können die Stromkosten auch immer gesenkt werden, indem der Energieverbrauch verringert wird. Einfache Tipps zum Energiesparen finden Sie hier.
ACHTUNG: Beim Stromlieferant können keine Anträge auf den Stromkostenergänzungszuschuss eingereicht oder bearbeitet werden. Die Antragsstellung und Datenabgleich mit dem Melderegister ist ausschließlich beim Bund möglich.