PV-Einspeisetarif Flex

PV-Einspeisetarif Flex

Profitieren Sie von einer monatlich variablen Vergütung für Ihre PV-Erzeugung bis 100 kWp – transparent auf Basis des österreichischen Referenzmarktwerts für Photovoltaikstrom.

Das Produkt im Überblick

Teilnahme am Markt

Der Preis orientiert sich am Referenzmarktwert PV gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).

Monatliche Anpassung

Die Berechnung der Einspeisevergütung erfolgt monatlich und wird rückwirkend veröffentlicht.

Online-Kommunikation

Vertragsabschluss, Kundenkommunikation und Monatsrechnung - einfach und bequem im vkw Kundenportal.

Voraussetzungen

PV-Anlage bis 100 kWp
Aktiver Stromliefervertrag mit illwerke vkw
Funktionstüchtiger intelligenter Stromzähler (Smart Meter)

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PV-Einspeisetarif
Flex

mit monatlich angepasster Einspeisevergütung
Einspeisevergütung pro kWh
November 2025

10,24 ct / kWh


 

Der PV-Einspeisetarif Flex wird auf Basis des von der E-Control veröffentlichten Referenzmarktwerts für Photovoltaikstrom gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) abzüglich eines vertraglich definierten und indexierten Abschlags berechnet. Der Abschlag deckt die Abwicklung und lieferspezifische Kosten ab. Zur Anpassung des Abschlags: Der Index-Ausgangswert für die Wertsicherung auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) beträgt 139 Punkte (Wert Juli 2025).

Die monatliche Vergütung berechnet sich aus dem Produkt der Differenz zwischen dem Referenzmarktwert PV (EAG) und dem Abschlag sowie der übernommenen Energiemenge.

Der PV-Einspeisetarif Flex ist ohne Umsatzsteuer angegeben. Bei Kunden, die ihre UID-Nummer bekannt gegeben haben, geht die Umsatzsteuerschuld gemäß § 19 UStG auf illwerke vkw als Leistungsempfänger über. Der Kunde hat allfällige Änderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

Die Netz- und Messentgelte des Netzbetreibers sowie gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge, die im Zusammenhang mit der Einspeisung oder dem Netzbetrieb stehen, sind im PV-Einspeisetarif nicht eingeschlossen und werden in der vom Gesetz vorgesehenen Höhe zusätzlich in der Einspeiseabrechnung der illwerke vkw in Rechnung gestellt. 

Bedingungen mit Bezug zum Referenzmarktwert
Beim PV-Einspeisetarif Flex handelt es sich um einen monatlich variablen Preis, der erst nach Ablauf des Monats, in dem der Strom eingespeist wurde, im Nachhinein bekannt ist. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der PV-Einspeisetarif Flex (ohne Netzentgelte und allfällige gesetzliche Umlagen, Steuern und Abgaben) monatlich entsprechend des Referenzmarktwertes für Photovoltaikstrom gemäß §13 EAG geändert wird. Der PV-Einspeisetarif Flex kann damit monatlich sinken oder steigen, unter Umständen auch sehr deutlich.  illwerke vkw informiert die Kunden laufend in geeigneter Weise über die monatliche Preisentwicklung.

Preisentwicklung

Details zur Preisberechnung:

Der PV-Einspeisetarif Flex wird auf Basis des von der E-Control veröffentlichten Referenzmarktwerts für Photovoltaikstrom gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) abzüglich eines vertraglich definierten Abschlags berechnet:

Referenzmarktwert PV (EAG) ct - 0,6 ct Abschlag

Dem PV-Einspeisetarif Flex liegt der Referenzmarktwert PV gemäß § 13 EAG zugrunde. Der entspricht einem Preismittelwert, welcher auf Basis der jeweiligen stündlichen Erzeugungsmenge gewichtet wird. Als Preisreferenz werden hierfür die Stundenpreise der Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone herangezogen. Die erzeugte Strommenge in Photovoltaikanlagen für die gesamte österreichische Regelzone basiert auf den Daten der Informationstransparenzplattform des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber („ENTSO-Strom“). Der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Referenzmarktwertes kann monatlich variieren, was dazu führen kann, dass der PV-Einspeisetarif Flex auch erst Mitte des folgenden Monats bekanntgegeben wird.

Alle Informationen zum Referenzmarktwert finden Sie unter: https://www.e-control.at/referenzmarktwert.

Die monatliche Vergütung berechnet sich aus dem Produkt der Differenz zwischen dem Referenzmarktwert PV (EAG) und dem Abschlag sowie der übernommenen Energiemenge.

Beispielrechnung:

Grundlage dieser Beispielrechnung ist ein typischer Haushalt mit einer PV-Anlage von 5 kWp mit einer Jahreseinspeisung von 3.500 kWh auf Basis des Standardeinspeiseprofils E1.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Der Referenzmarktwert Photovoltaik gemäß § 13 EAG entspricht einem Preismittelwert, welcher auf Basis der jeweiligen stündlichen Erzeugungsmenge gewichtet wird. Als Preisreferenz werden hierfür die Stundenpreise der Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone herangezogen. Die erzeugte Strommenge in Photovoltaikanlagen für die gesamte österreichische Regelzone basiert auf den Daten der Informationstransparenzplattform des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber („ENTSO-Strom“).

Der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Referenzmarktwertes kann monatlich variieren, was dazu führen kann, dass der PV-Einspeisetarif Flex auch erst Mitte des folgenden Monats bekanntgegeben wird. Alle Informationen zum Referenzmarktwert finden Sie unter: https://www.e-control.at/referenzmarktwert.
Die monatliche Vergütung berechnet sich aus dem Produkt der Differenz zwischen dem Referenzmarktwert PV (EAG) und dem Abschlag sowie der übernommenen Energiemenge.

Die Netz- und Messentgelte des Netzbetreibers sowie gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge, die im Zusammenhang mit der Einspeisung oder dem Netzbetrieb stehen, sind im PV-Einspeisetarif nicht eingeschlossen und werden in der vom Gesetz vorgesehenen Höhe zusätzlich in der Einspeiseabrechnung der illwerke vkw in Rechnung gestellt. 
Der Abschlag deckt die Verwaltungskosten der illwerke vkw (wie Personal-, IT-, Material- und Marketingkosten) und lieferspezifische Kosten (wie z.B. die Ausgleichsenergie) ab.
Der PV-Einspeisetarif Flex ist ohne Umsatzsteuer angegeben. Bei Kunden, die ihre UID-Nummer bekannt gegeben haben, geht die Umsatzsteuerschuld gemäß § 19 UStG auf illwerke vkw als Leistungsempfänger über. Der Kunde hat allfällige Änderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
Voraussetzung für den PV-Einspeisetarif Flex ist, dass der Kunde einen funktionstüchtigen intelligenten Strommesszähler (Smart Meter) verbaut hat.

Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der vom Netzbetreiber ermittelten und eingespeisten Energiemengen.
Zunächst werden die Werte im Smart Meter auch lokal gespeichert, sodass eine spätere Übermittlung der Werte möglich ist, sobald der Smart Meter seine Verbindung wiederhergestellt hat.

Sollten uns am Ende zur Abrechnung dennoch Werte fehlen, so bildet der Netzbetreiber ein Ersatzprofil auf Basis eines standardisierten Verfahrens (ebUtilities Verfahren Ersatzwertbildung). 
Ihre monatliche Abrechnung wird Ihnen am Ende des Monats in den vkw Online-Services zur Verfügung gestellt. Sie werden per E-Mail über das Einstellen der Abrechnung informiert und können diese in Ihrer Postbox in den vkw Online-Services einsehen.