Privat

Grundversorgung

vkw bietet Haushaltskunden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine Erdgas-Grundversorgung an.

Recht auf Grundversorgung:

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Erdgas an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 124 GWG 2011).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Erdgas mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Erdgaslieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Erdgas zu ermöglichen. Nähere Informationen über die Grundversorgung finden Sie unter www.e-control.at/grundversorgung.

Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Sie müssen, wenn es die Umstände im Einzelfall erfordern, vor Lieferbeginn eine Vorauszahlung in Höhe eines Monatsbetrages leisten. Dieser wird nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden bemessen. An Stelle der Vorauszahlung können Sie eine gleichwertige Sicherheit leisten (z. B. Barsicherheit, Hinterlegung von nicht vinkulierten Sparbüchern).

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Erdgaslieferbedingungen der illwerke vkw AG für Haushaltskunden und Kleinunternehmen.

Grundversorgungstarif für Vorarlberg
Gültig im Netzgebiet der Vorarlberger Energienetze GmbH.

Die Energiepreise entsprechen den aktuellen, veröffentlichten Preisen des Tarifs vkw Erdgas Standard. Die Abrechnung der Netz- und Messkosten sowie der gesetzlichen Zuschläge erfolgt im Namen und auf Rechnung des Verteilernetzbetreibers. Sie werden gemeinsam mit der Energielieferung in Rechnung gestellt.

Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag des Interessenten und das Vorliegen eines Netzzugangsvertrages mit dem Verteilernetzbetreiber.