vkw Umzugsservice

Bequem und einfach – wir unterstützen Sie!

Sie freuen Sich schon auf die neuen vier Wände, aber Ihnen steht in nächster Zeit noch ein anstrengender Umzug bevor?

Dann müssen Sie jetzt bestimmt an Vieles denken, aber nicht an Ihren Energieanbieter. Als vkw Kunde machen wir Ihnen den Umzug so leicht wie möglich, sodass Sie unkompliziert auch in Ihrem neuen Zuhause von unseren Produkten profitieren können. Die Ummeldung Ihres Strom- und Gasanschlusses ist einfach, unkompliziert und in 5 Minuten erledigt.

Was steht bei Ihnen an?

Egal ob Sie ein-, aus- oder umziehen. Sie können zumindest was Ihre Energieversorgung angeht den Prozess online abschließen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Zählernummer(n) und Zählerstände zur Hand haben, dann geht es noch schneller. Wo Sie Ihre Zählernummer finden, erklären wir Ihnen hier

Bitte wählen Sie im ersten Schritt das passende Produkt aus:

Produktauswahl und Anmeldung (Einzug)

Ziehen Sie um? Vergessen Sie nicht, nach der Anmeldung, ihre alte Adresse abzumelden:

Abmeldung (Auszug)

 

Checkliste für Ihren Umzug

Checkliste

Um bei Ihrem Umzug immer alles im Blick zu haben, lohnt sich definitiv eine Umzugs-Checkliste. Mit dieser praktischen Liste haben Sie stets den Überblick auf die kommenden To-Do's inklusive Zeitplan.

PDF-Liste einfach herunterladen und ausdrucken. Schon sind Sie perfekt vorbereitet für das anstehende Projekt.

Checkliste für Ihren Umzug

Wir wünschen Ihnen viel Freude in Ihren neuen vier Wänden.

Haben Sie noch Fragen? Unsere FAQs zum Umzug:

Für den Fall, dass Sie noch Fragen rund um Ihren Umzug oder die Abwicklung Ihrer Energielieferungs-Ummeldung haben, haben wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen:

Spätestens zur Schlüsselübergabe sollten Sie Ihren Strom oder Ihr Gas ummelden.
Generell gilt: Eine Anmeldung bringt nicht automatisch eine Abmeldung mit sich. Vergessen Sie nicht, Ihren alten Energievertrag zu kündigen. Füllen Sie dazu ganz einfach das obenstehende Formular aus. Hierbei können Sie „Wohnungsumzug“ auswählen, wobei die Bekanntgabe der alten sowie neuen Adresse gefordert wird. Somit erfolgen die Kündigung Ihres alten Energievertrages sowie die Anmeldung bei der neuen Adresse automatisch. 
Im Rahmen Ihres Auszugs oder Umzugs wird Ihr Vertragskonto abgemeldet. Erst nach Ihrer Abmeldung kann vom neuen Eigentümer oder Mieter ein neuer Liefervertrag abgeschlossen werden, eine Übertragung Ihres Liefervertrages ist nicht möglich. 
Hat sich Ihr Name geändert? Sie können ganz einfach Ihre persönlichen Daten anpassen. Ein neuer Strom-/Erdgas-Liefervertrag muss nicht abgeschlossen werden.
Sie finden Ihren Zählpunkt ganz einfach auf der Stromrechnung. Hierbei handelt es sich um eine 33-stellige Nummer, beginnend mit „AT00“. Mehr dazu hier.
Ihre Zählernummer können Sie von der Stromrechnung oder direkt von Ihrem Stromzähler ablesen. In der Regel ist Ihr Zähler im Stiegenhaus, im Keller oder gegebenenfalls im Technikraum. Es ist möglich, dass bei manchen Wohnanlagen nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern hat. Mehr dazu hier.
Das ist kein Problem. In diesem Fall merken wir Ihren Umzug vor und Sie reichen uns die fehlenden Informationen einfach nach.
Wenn wir Ihre Umzugsmeldung bearbeitet haben, erhalten Sie von uns ein entsprechendes Schreiben mit allen wichtigen Informationen, wie etwa Vertragskontonummer, Abschlagshöhe und Fälligkeitstermine.
Aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch werden Ihre Jahresgesamtkosten ermittelt und auf zwölf monatliche Abschlagszahlung aufgeteilt. Als Berechnungsgrundlage dienen die Anzahl der Personen im Haushalt oder allfällige Vorverbräuche. Nach der ersten Jahresabrechnung wird Ihr Verbrauch neu ermittelt. Wird ein Mehr- oder Minderverbrauch in der kommenden Abrechnungsperiode erwartet, können die Teilbeträge innerhalb einer gewissen Spanne angepasst werden.
Sie können Sich ganz einfach in den vkw Online-Services einloggen und Ihre monatliche Abschlagszahlung ändern. Dies funktioniert ganz einfach über den Link „Teilbetrag ändern“ im Feld „Zahlungen“. Bitte beachten Sie allerdings, dass eine Reduktion des Teilbetrags eine Nachzahlung zur Folge haben kann. 

Haben Sie keine passende Antwort gefunden?

Wir sind natürlich gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen.
Wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice.

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