Informationen für Messstellenbetreiber und Messdienstleister
Das Zähl- und Messwesen wurde auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen (EnWG 2005, Messzugangsverordnung 2008) liberalisiert. Zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister sind entsprechende Verträge abzuschließen, auf deren Basis die Durchführung des Messstellenbetriebes bzw. der Messdienstleistung erfolgt.
