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Stromnetz

Stromeinspeisung

Im Netzgebiet der VKW in Deutschland waren bis zum Ende des Jahres 2008 insgesamt etwa 580 Photovoltaikanlagen, 5 Biogasanlagen und 6 Wasserkraftanlagen angeschlossen. Die Vergütung des Stroms. der in diesen Anlagen erzeugt und in das Verteilernetz der VKW eingespeist wird, erfolgt auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Vergütung von Energie aus Windkraftanlagen ist ebenfalls in diesem Gesetz geregelt. Gegenwärtig gibt es allerdingsin unserem Netzgebiet keine derartige Stromerzeugungsanlage.

Wenn fossile Energie (Öl oder Gas) nicht nur verheizt sondern wesentlich effizienter in einem Blockheizkraftwerk (Kraft-Wärme-Kopplung) eingesetzt wird, um zu heizen und gleichzeitig noch Strom zu produzieren, dann wird dies über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert. Der Zuschlag, den der Gesetzgeber gemäß KWK-G vorsieht, hängt davon ab, ob Sie eine Zulassung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Näheres erfahren Sie auf den BAFA-Internetseiten.

Die aktuellen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz unter http://www.gesetze-im-internet.de/.

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