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Stromnetz

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung(Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, Seite 2477 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NAV löst die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 29. Juni 1979 ab.

Ab dem 1. Juli 2007 gelten für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung neue "Ergänzende Bedingungen", die jene gemäß § 29 NAV (Übergangsregelung) geltenden ablösen.

Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die mit der Vorarlberger Kraftwerke AG ab dem 8. November 2006 neu abgeschlossen werden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung.

Ebenso gilt die NAV ab dem 8. November 2006 für alle Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden. Die bis zum 12. Juli 2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in der Niederspannung wurden entsprechend der Veröffentlichung zum 1. März 2007 gemäß § 29 NAV angepasst. Für diese Vertragsverhältnisse gelten bis auf die in § 29 (2) NAV beschriebenen Einschränkungen ab dem 1. März 2007 (Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe) die Regelungen der NAV anstelle der AVBEltV bzw. der AB Netz.

Neue Technische Anschlussbedingungen

Zum 1. Januar 2008 sind die TAB 2007 in Kraft getreten. Ebenfalls neu sind

  • das Merkblatt für Zählerschränke,
  • das Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke und
  • das Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen

Diese Unterlagen sowie Hinweise zu den TAB 2007 und ein an die neuen Bedingungen angepasstes Anmeldeformular können auf dieser Seite herunter geladen werden.

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